Jeder Bürger muss seine Rechte und Pflichten kennen. Wer seine Rechte nicht kennt, kann sie auch nicht schützen. Wer seine Pflichten nicht kennt, muss an sie erinnert werden. Schon in der Jugend muss der Mensch seine Rechte und Pflichten als wesentlich für seine gesellschaftliche Teilhabe begreifen. Deshalb sollten sie auch schon in der Schule in ihrem elementaren Charakter vermittelt werden, sodass Wehrinstinkten schon frühstmöglich Möglichkeiten zum Widerstand offenbart werden. Jede neue Generation wird wahrscheinlich mit den ihnen auferlegten Pflichten und den ihnen gewährten Rechten bis zu einem gewissen Grad unzufrieden sein. Nur wenn sie ihre Rechte und Pflichten, ihren Sinn und Hintergrund genau kennen und verstehen, können sie zur Verbesserung der Situation, zur Stärkung von elementaren Rechten und Pflichten beitragen. In Rechten und Pflichten drücken sich Treuebünde aus. Diese Treuebünde können nicht zwischen x-beliebigen Personen bestehen, sondern sind an den Gemeinschaftsgedanken gebunden. Vor der Weltgemeinschaft steht die europäische Gemeinschaft und vor dieser die deutsche Gemeinschaft, gegenüber der man Verpflichtungen besitzt, die auch schon vor der eigenen Geburt bestanden und die den eigenen Tod überdauern werden, insofern noch Herzen der gleichen Art schlagen. Eine Freiheit von diesen Verpflichtungen kann es nicht geben. Zur Weltgemeinschaft gehören nur Menschen dazu, die sich dieser auch verpflichtet fühlen. Diese Verpflichtung muss nicht in jedem Fall ausgesprochen werden. Sie sollte sich in Taten zeigen.
Rechte und Pflichten sind bezüglich ihrer Inhaber und Adressaten differenziert zu betrachten. Es gibt Fremde und Einheimische und diese sind noch einmal nach Geschlechtern getrennt zu behandeln. Das Trutzrecht/die Trutzpflicht ist fundamentaler als das Schutzrecht/die Schutzpflicht. Dieses ist fundamentaler als das Nutzrecht/die Nutzpflicht und dieses wiederum fundamentaler als das Stutzrecht/die Stutzpflicht. Das Heerrecht/die Heerpflicht ist fundamentaler als das Wehrrecht/die Wehrpflicht. Dieses ist fundamentaler als das Kehrrecht/die Kehrpflicht und dieses wiederum fundamentaler als das Scherrecht/die Scherpflicht. Die Kehrpflicht ist die Pflicht, die Bedingungen (wieder-)herzustellen, die für die Einhaltung des Vertrages nötig sind. Die Scherpflicht ist die Pflicht, die Beschränkungen aufzuheben, die einer Verbesserung der Siedlungsverhältnisse im Wege stehen. Spezifische Rechte müssen durch das Gesetz geregelt, inhaltlich präzise bestimmt werden. Allgemeine Rechte gelten dagegen grundsätzlich ohne eine nähere inhaltliche Bestimmung im Detail. Die allgemeinen Rechte und Pflichten für Fremde und Einheimische können nach jenem Aufbau gestaffelt werden.
Die Kulturen des Islam, des Judentum und der USA können gegenüber unserer Kultur nach Fremdheit unterschieden werden. Der Islam stellt die fremdeste Kultur dar, die Kultur als Fremdheit. Die uns am wenigsten fremde Kultur ist unsere eigene. Wenn wir auch die meisten anderen Deutschen nicht persönlich kennen und sie insofern Fremde für uns sind, stammen wir doch aus der gleichen Kultur. Dieser gemeinsame kulturelle Background macht die Erfüllung gewisser Erwartungen an das gegenseitige Verhalten wahrscheinlich. Rechte beziehen sich auf Freiheiten, Pflichten auf Unfreiheiten. Das fundamentalste Recht, das Trutzrecht genießen auch Muslime. Es bedeutet, dass sie alle Freiheiten in Belangen besitzen, die nur sie selbst betreffen. Wenn sie nicht darüber hinausgehen, darf ihnen auf keinen Fall ein Schaden zugefügt werden. Wenn ihnen doch ein Schaden zugefügt werden sollte, darf sich die Strafe dafür nicht von derjenigen unterscheiden, die Tätern auferlegt wird, die einem Einheimischen Schaden zufügen. "Alle sind nach dem Gesetz gleich zu behandeln". Wenn wir Muslimen jedoch das Schutzrecht in der ganzen Breite gewähren würden, gefährden wir unseren eigenen Schutz, weil sie diesen Schutz missbrauchen könnten und auch bei genügend langer Betrachtungsdauer tatsächlich irgendwann auch werden. Die Juden genießen dieses Schutzrecht, aber kein Nutzrecht, mit dem sie sich auf Kosten unserer Gemeinschaft bereichern könnten. Die Juden genießen dieses Schutzrecht nicht deshalb, weil sie gegenüber den Muslimen bessere, hervorragendere Menschen wären, sondern weil sie diesen Schutz eher benötigen. Die Rechte und Pflichten lassen sich auf der individuellen menschlichen Basis danach systematisieren, ob man selbst und/oder auch andere bzw. sogar alle betroffen sind. Der zugrundeliegende Bezug ist hier also immer die Gemeinschaft der Menschen, die durch Traditionen miteinander verbunden sind.
Männliche Fremde:
Trutzrecht: der Mensch ist in den Handlungen frei, die nur ihn selbst betreffen
Schutzrecht: der Mensch ist in den Handlungen frei, die zuerst ihn und danach andere betreffen
Nutzrecht: der Mensch ist in den Handlungen frei, die zuerst andere und danach ihn betreffen
Stutzrecht: der Mensch ist in den Handlungen frei, die nur andere betreffen
Männliche Einheimische:
Heerpflicht: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die alle betreffen
Wehrpflicht: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die alle und damit auch ihn betreffen
Kehrpflicht: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die ihn und damit auch alle betreffen
Scherpflicht: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die ihn betreffen
Weibliche Fremde:
Trutzpflichten: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die nur ihn selbst betreffen
Schutzpflichten: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die zuerst ihn und danach andere betreffen
Nutzpflichten: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die zuerst andere und danach ihn betreffen
Stutzpflichten: der Mensch ist in den Handlungen unfrei, die nur andere betreffen
Weibliche Einheimische:
Heerrechte: der Mensch ist in den Handlungen frei, die alle betreffen
Wehrrechte: der Mensch ist in den Handlungen frei, die alle und damit auch ihn betreffen
Kehrrechte: der Mensch ist in den Handlungen frei, die ihn und damit auch alle betreffen
Scherrechte: der Mensch ist in den Handlungen frei, die ihn betreffen