Das Staatsgesetz ist die Form der Gewalt, auf die Einzelne und Kollektive keinen unmittelbaren Einfluss mehr haben. Es ist deshalb auch durch die Bürger ernstzunehmen, weil seine Achtung jederzeit auch durch Gewaltanwendung durchgesetzt werden kann. Damit dies nicht als Unterdrückung empfunden wird, muss seine Legitimät von jedem Staatsbürger nachvollzogen werden können. Sollte dies nicht der Fall sein, müssen auch schon Einzelne die Möglichkeit haben, in kleinen oder mittelkleinen Kreisen Anfragen zu kollektiven Zusammenhängen zu stellen und eine öffentliche, auch nachträglich nachvollziehbare Diskussion in einem institutionalisierten Rahmen zu starten. Parteien sollten sich letztendlich nicht nur dadurch definieren, welche exklusiven Interessen sie im Auftrage einer bestimmten Klientel artikulieren, sondern sie sollten jedwedige Artikulation in gemessenem Rahmen (außerhalb oder auch innerhalb der Parteiorganisation) ermöglichen, sodass Verbesserungsansätze in die öffentliche Diskussion Eingang finden können. Parteien dürfen sich nicht nur gegen ihre eigene Basis nicht abschließen, sondern die Gesellschaft (und da sie dazugehören, sich selbst ebenfalls) auch nicht gegen die Herausforderungen irgendeiner gesellschaftlichen Strömung. Sie können als Filter für diese entsprechend der Kompatibilität mit ihren Grundsätzen dienen, die in Kontakt mit neuen Auffassungen auch weiterentwickelt werden könnten. Wenn die neuen Strömungen in den Parteien keine Heimat finden können, muss die von den Filtern zurückgehaltene Masse als Dünger für gesellschaftliche Auseinandersetzungen dienen können, durch die sich neue Parteien oder andere Plattformen der Artikulation gründen könnten. Erst so können die in den Parteien repräsentierten Einstellungen auch die Problemvielfalt in der Gesellschaft widerspiegeln.